




Fußball der Mädchen & Frauen

SPORTLICH - FAIR - ERFOLGREICH
TUS BÜPPEL 1910 e.V.


Das sind wir.
114
Jahre Erfahrung
> 1.000
Mitglieder
6
Sparten
> 50
Ehrenamtliche

Unser Verein
Gemeinsam stark seit 1910 – Sport verbindet, Tradition lebt, Zukunft bewegt.
Werde Teil der TuS Büppel-Familie und erlebe die Kraft der Gemeinschaft.
Seit 1910 stehen wir für Leidenschaft, Teamgeist und sportliche Erfolge. Egal ob jung oder alt, Anfänger oder Profi – bei uns findet jeder seinen Platz. Unsere vielfältigen Sportangebote bieten dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten zu entfalten und neue Freundschaften zu schließen.
Erlebe unvergessliche Momente bei unseren Veranstaltungen und sei Teil einer lebendigen Tradition. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft des Sports in unserer Region.
Werde Mitglied beim TuS Büppel und entdecke, wie viel Spaß es macht, zusammen aktiv zu sein. Dein Weg zu mehr Fitness und Freude beginnt hier!


Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am 27.02.2026
Einladung zur Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
wir laden zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung recht herzlich ein.
Sie findet statt amFreitag, den 27.02.2026 um 20.00 Uhr in der Pausenhalle der Grundschule Büppel.
Die vorläufige Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht der Geschäftsführerin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Berichte aus den Abteilungen
8. Ehrungen
9. Beschlussfassung über Satzungsänderung (siehe ANLAGE)
10. Beschlussfassung über den Etat 202611. Neuwahlen des Vorstandes
a) 1. Vorsitzende/r
b) 2. Vorsitzende/r
c) Geschäftsführer/in
d) Schriftführer/in, Frauenwart/in, Jugendwart/in
e) Sozialwart/in, Pressewart/in, Beisitzer/in
f) Neuwahl eines Kassenprüfers/in
12. Beschlussfassung über Anträge
13. Verschiedenes
Wir bitten, gemäß unserer Satzung Anträge bis zum 13.02.2026 beim Vorstand einzureichen.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
ANLAGE ZUR EINLADUNG
Beantragte Satzungsänderung
§ 5 (derzeit)
Stimmrecht und Wählbarkeit
-
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr.
Bei der Wahl des Jugendleiters steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins zu. Die Wünsche der Jugendlichen sollen dabei berücksichtigt werden. -
Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung und der Jugendversammlung jederzeit als Gäste teilnehmen.
-
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
-
Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähige Mitglieder des Vereins.
§ 5 (neu)
Stimmrecht und Wählbarkeit
-
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr.
Bei der Wahl des Jugendleiters steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins zu. Die Wünsche der Jugendlichen sollen dabei berücksichtigt werden. -
Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung und der Jugendversammlung jederzeit als Gäste teilnehmen.
-
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
-
In den geschäftsführenden Vorstand können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins gewählt werden. In eine Funktion des erweiterten Vorstandes können alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins gewählt werden.


Unsere Sponsoren
































